Flohmarktordnung

Flohmarktordnung Altefeld  – die Grundstückseigentümer

Flohmarktordnung Altefeld

Zusatz zur Marktordnung für den Weihnachtsflohmarkt 2024

Der Markt beginnt am Sonntag, den 8. Dezember 2024 um 11.00 Uhr.

Alle Standvorbereitungen müssen bis dahin vollständig abgeschlossen sein! Aufbau ab Samstag, dem 7.12.24 möglich.

Eine Teilnahme ist nur nach Voranmeldung und unserer Bestätigung möglich!

Die Standmiete beträgt im Innenbereich 10 € je angefangener Meter, im Außenbereich 7 € /m für Privatverkäufer. Gewerbliche Verkäufer legen bitte Ihren Reisegewerbeschein unaufgefordert vor. Die Standgebühren belaufen sich hier auf 14 € pro m für Außen.

Bei einem Fernbleiben Ihrer Anwesenheit nach verbindlicher Reservierung behalten wir uns eine zukünftige Sperrung der Teilnahmen und Schadenersatz vor.

Essen und Trinken

Wir akzeptieren an allen Ständen kein Plastikgeschirr. Wer Teller, Tassen, Becher etc. benötigt setzt sich bitte mit uns zuvor in Verbindung.

Alle Aussteller, die alkoholische Getränke zum Sofortverzehr verkaufen, möchten wir nochmals erinnern, sich eine Gestattung bei der Gemeinde Herleshausen vorweg einzuholen.

Für den Aufbau und Dekoration Ihrer Stände nutzen Sie bitte die Zeit von 8.00 bis 10:30 Uhr oder nach Absprache gerne den Samstag vorher. Tische und Stühle für die Standplätze im Innenbereich können teilweise zur Verfügung gestellt werden, bitte dies erfragen.

Bei allen Ausstellern gehen wir davon aus, dass die Präsentation ein primär weihnachtliches Ambiente vermittelt.

Alle Stände bleiben bis zum Marktende bis 17.00 Uhr besetzt. Sollte sich vorher ein Ende andeuten, werden wir es Ihnen bekannt geben.

Der Abbau ist demnach am Sonntag erst nach offiziellem Marktende nach 17.00 Uhr möglich.

Ein früheres Abbauen können wir nicht akzeptieren, da dies die Marktatmosphäre empfindlich stört. Nehmen Sie Ihre Waren und Dekorationen vollständig mit nach Hause. Auch halten Sie bitte für die eigene Müllentsorgung Behälter vor und nehmen diese wie gewohnt, samt Inhalt mit.

Bitte sorgen Sie an Ihrem Stand für ausreichendes aber festliches Licht, nach VDE geprüfte Kabel und Steckdosenverteiler und Wechselgeld.

Bei gewerblichen Verkaufsständen außerhalb des Gebäudes bringen Sie eigene Feuerlöscher oder eine Löschdecken mit. Sofern keine Löschvorrichtungen vorhanden sind, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wir werden dann eine entsprechende Anzahl vorhalten.

Werbung für den Weihnachtsmarkt ist für uns aber in erster Linie für Sie besonders wichtig! Daher stehen für Sie als Aussteller Werbeflyer und Plakate kostenlos zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.

Fragen? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder den Whatsapp-Button!

Reguläre Marktordnung zu Flohmarkterminen:

1. Zur Teilnahme berechtigt sind gewerbliche und private Anbieter. Gewerbliche Anbieter müssen bei Veranstaltungen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte für die entsprechende Tätigkeit sein und unaufgefordert vor Marktbeginn vorzeigen. Bei festgesetzten Terminen zur Vermietung von Standplätzen haben gewerbliche Anbieter zur Teilnahme eine Empfangsbescheinigung nach § 15 (1) GewO vorzulegen. Bitte beachten Sie die gewerberechtlichen Bedingungen! Gewerbliche Teilnehmer stellen den Vermieter von jeglichen Haftungsansprüchen von Seiten Dritten frei, gleich aus welchem Rechtsgrund. Soweit Strafen, Bußgelder, Gebühren oder ähnliches von Seiten der Aufsichtsbehörden erhoben werden, trägt diese Gebühren der jeweilige gewerbliche Teilnehmer. Soweit dem Veranstalter durch die unerlaubte Tätigkeit eines oder mehrere gewerblicher Teilnehmer ein Schaden entsteht, wird dieser durch den / die gewerblichen Teilnehmer ersetzt. Wird ein Markt aufgrund der unerlaubten Verkaufstätigkeit eines oder mehrere gewerblicher Teilnehmer von behördlicher Seite geschlossen, ist der daraus entstehende Schaden durch den/die gewerblichen Teilnehmer zu ersetzen. Mehrere gewerbliche Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.

2. Der Vermieter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. Der Vermieter hat das Hausrecht! Teilnehmer welche nach Aufbau des Standes als gewerbliche Aussteller identifiziert werden und Neuware/neuwertige Ware in nicht unerheblichem Umfang (=vereinzelte Teile in ansonsten haushaltsüblichem Sortiment) anbieten, wird der Warenverkauf auch nach einem Aufbau untersagt.

3. Die Flohmärkte finden grundsätzlich in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr an Sonntagen statt. Nach den Umständen des Einzelfalls sind die Flohmärkte auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt. Auf Grund der Beschaffenheit mancher Plätze sind Bodenunebenheiten vorhanden. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte, bzw. Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Besucher und Verkäufer betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr! 

4. Mit der Anfahrt und dem Aufbau der Stände darf an Sonntagen nicht vor 6:00 Uhr begonnen werden. Der Abbau der Standplätze vor dem Marktende bedarf der Zustimmung der Organisatoren (siehe auch § 21 dieser Marktordnung).

5. Für die Standplatzvergabe ist eine schriftliche Anfrage über die Homepage www.Flohmarkt-Altefeld.de erforderlich.

Die Zuweisung der vermieteten Flächen wird vom Vermieter festgelegt!

Nochmal zur Info – ohne Reservierung ist die  Anfahrt am Veranstaltungstag erst ab 07:30 Uhr möglich und es muss natürlich noch eine Standfläche frei sein. Deshalb bitte unbedingt vorher reservieren – mit Reservierung hat man auch sicher einen Platz – ohne vielleicht nicht.

6. Es gelten folgende Standmieten (Vermietung und Verpachtung von Flächen):

Je laufenden Meter betragen diese 7€ für Privatpersonen, 15 € für Händler und Gewerbe. Die Reinigungskaution beträgt 10€, die bei sauberen Verlassen zurückgezahlt wird. Kinderstände bis 15 Jahre sind kostenfrei.

7. Die Standtiefe darf  2  Meter nicht überschreiten.

8. Gänge und Durchfahrten sind von Fahrzeugen, Verkaufsständen, Kleiderständern und ähnlichem unbedingt freizuhalten – Rettungswege.

9. Auto am Stand ist ab 3m möglich.

10. Der gewerbliche Standinhaber verpflichtet sich, seinen Verkaufsstand mit seinem Namen und seiner Anschrift kenntlich zu machen und verpflichtet sich, die in § 2 der Dienstleistungsinformationspflichtverordnung aufgeführten Vorschriften zu beachten. Der Verkauf darf nur an einem zugewiesenen Standplatz erfolgen. Der Verkauf durch “dazustellen” bei anderen Verkäufern oder durch das Anbieten von Gegenständen durch direkte Ansprache (”herumgehen”) ist untersagt und führt zum Platzverweis. Die gewerblichen Verkaufsstände sind deutlich mit dem Namen des Händlers bzw. der Firmenbezeichnung sowie der Firmenanschrift (mindestens Postleitzahl und Ort) zu kennzeichnen. Das Anbringen von Schildern, Reklamen und Werbung ist nur innerhalb der Verkaufseinrichtungen in angemessenem, üblichem Rahmen gestattet und nur soweit es mit dem Geschäftsbetrieb des Standinhabers in Verbindung steht. Für private Flohmarktanbieter entfällt die Namensbezeichnungspflicht.

11. Das Anbieten von Lebensmitteln oder Getränken ist nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet. Auch bei Erteilung der schriftlichen Genehmigung dürfen Lebensmittel nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen verkauft werden.

13. Glücksspiele jeglicher Art, sowie religiöse “Werbung” sind auf dem Marktgelände untersagt.

14. Das Anbieten folgender Artikel ist ebenfalls strengstens untersagt:

Tiere – Gebrauchsfähige Waffen – Pornographische Artikel – Hehlerware – Imitationen, Blender, Replikate, Repros, verfassungsfeindlichen Symbolen, die nicht unkenntlich gemacht sind, nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger, Gewalt verherrlichenden u. rassistischen Schriften, pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörper), Arzneimitteln, Lebensmittelergänzungen, Filmen/Spielen mit FSK=18 oder ohne Angabe einer FSK bzw. mit ausländischer FSK sowie Pornographie und aller vom Gesetzgeber untersagten Waren ist verboten! Ein Verstoß hat einen sofortigen Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge. Bei Artikeln welche rechtlichen Beschränkungen (z.B. einer Altersfreigarbe) unterliegen hat sich der Verkäufer zu versichern, dass der Käufer die Ware rechtmäßig erwirbt (z.B. durch Vorlage eines Personalausweises). Der Verkauf von Waren an Jugendliche unter 18 Jahren ist nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gestattet.

15. Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen, der Müll ist mitzunehmen. Der Verrmieter erhebt eine Müllkaution in Höhe von 10,00 €. Diese Müllkaution wird bei sauberem Verlassen des Platzes zurückgezahlt. Die Müllkaution wird ab 15:00 Uhr zurückgezahlt, nachdem ein Helfer des Vermieters festgestellt hat, dass der Platz ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Standplätze können ab 15:00 Uhr abgebaut werden.
Sollte dennoch nach wiederholter Anmahnung die Reinigung oder der Abbau nicht zu den o.g. Vorgaben erfolgen, erfolgt ein Ausschluss des Teilnehmer für zukünftige Märkte.

16. Es ist verboten, ohne Zustimmung der Flohmarktleitung Reklame für andere Veranstaltungen zu machen.

17. Den Anweisungen der Helfer und des Grundstückeigentümers (Vermieters) sind Folge zu leisten.

18. Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates, Rollern oder anderen Sportgeräten / Fahrzeugen während der Veranstaltung ist untersagt! Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen und haben auf Anweisung einen Maulkorb zu tragen.

19. Jede Haftung für Schäden an Waren, Kraftfahrzeugen und Personen seitens des Vermieters wird ausgeschlossen. Der Mieter/Aussteller/Verkäufer haftet dem Veranstalter für alle von ihm im Rahmen des Mietverhältnisses verursachten Schäden. Gewährleistungen jeglicher Art werden vom Vermieter ausgeschlossen. Ein Winterdienst (Schnee räumen und Glätte beseitigen) wird nicht durchgeführt. Der Verkauf und der Besuch erfolgen im Übrigen auf eigene Gefahr.

20. Der Vermieter hat das Recht Fotos, Videos etc. zur Eigendarstellung zu fertigen und zu nutzen (z.B: Nutzung auf der Homepage etc.). Die Rechte liegen hierfür ausschließlich beim Veranstalter.

21. Das Befahren des Geländes während der Vermietung ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt!

Verkäufer können das Gelände während der Auf- und Abbauphase befahren – hierbei ist aus Sicherheitsgründen die erforderliche Sorgfalt unbedingt zu beachten. Aus wichtigen Gründen kann das Befahren außerhalb dieser Zeiten nach Rücksprache gestattet werden. Gefahren werden darf in einem solchen Fall maximal in Schrittgeschwindigkeit.

22. Das Abspielen von Musik am Stand ist nicht gestattet. GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des verursachenden Standinhabers.

23. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Punkte der Vermieterordnung ungültig sein, so werden sie durch eine dem Zweck des jeweiligen Punktes am nächsten kommende Regelung ersetzt. In jedem Fall ist nur der ganz oder teilweise ungültige Punkt der allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen. Die übrigen Punkte der allgemeinen Marktordnung behalten die volle Gültigkeit.

Den Anweisungen des Ordnungspersonals/Vermieters ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis für den Veranstaltungstag oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben!

Anfahrt am Tag vorher und Übernachtungen nur nach Absprache. Einlass-/Auf- und Abbautermine sind einzuhalten und in der jeweiligen Terminübersicht aufgeführt. Verfrüht anfahrende Aussteller und Besucher können abgewiesen oder in Wartepositionen eingewiesen werden. Bei einer Einreihung in Wartepositionen ist die Ausfahrt erst wieder mit Beginn der Veranstaltung möglich! Das Einreihen in die Warteschlange ist nur unter Anerkennung dieser Bedingung gestattet

24. Das Betreten des Geländes ist für Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher nur unter Anerkennung der Marktordnung gestattet. Mit Betreten des Geländes wird die Marktordnung also automatisch anerkannt. Der Grundstücksinhaber behält sich vor, Aussteller und Besucher bei Nichteinhaltung der Marktordnung von der Veranstaltung auszuschließen.

25. Haftungsausschluss

Für Diebstahl, Schäden und Verluste von Aussteller*innen oder Besucher*innen wird keine Haftung übernommen. Teilnehmer*innen haften für eigens verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang. 

Sollte aufgrund von höherer Gewalt und anderen, nicht verschuldeten Gründen eine Veranstaltung vorzeitig beendet oder ausfallen müssen, haben Teilnehmer*innen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Bei Ausfall oder Verlegung eines Termin bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Vermieter

Flohmarktordnung Flohmarkt Altefeld gültig ab 27.09.2022